1. Allgemeine Bedingungen

1.1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen, die persönlich mit Isis Zrost Makeup e.U. (Inhaber: Isis Zrost, Tempelgasse 8/21, 1020 Wien, Österreich) und ihren Kunden abgeschlossen werden, in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch individuelle schriftliche Vereinbarung (Antrag/Annahme) zwischen dem Kunden und Isis Zrost Makeup e.U. zustande, die im Namen der Künstlerin handelt. Der Vertragsabschluss erfolgt bei Kunden durch Rücksendung des unterzeichneten oder schriftlichen Bestätigungs des Kostenvoranschlags, E-mail Verkehrs samt Buchung.Sämtliche Vertragsbedingungen gelten dabei direkt für die Künstlerin, deren Dienstleistungen durch Isis Zrost ermittelt und abgerechnet werden.

1.3. Zweck des Auftrags

Der Zweck des Auftrags liegt darin, dass Isis Zrost die Arbeit selbst oder die Arbeitsvermittlung einer Künstlerin im erbrachten Leistungen im Bereich Fotografie, Filmproduktionen und Veranstaltungen übernimmt.

Alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Regelungen und Verpflichtungen gelten sowohl für die Künstlerin als auch für den Auftraggeber. Die Künstlerin und der Auftraggeber bestätigen, dass alle Bedingungen dieses Vertrages uneingeschränkt für die Künstlerin verbindlich sind.


2. Buchungen & Buchungsgebühren

Wie von den Vorschriften des Arbeitsministeriums gefordert, müssen die spezifischen Bedingungen der Buchung schriftlich festgehalten werden. Die Bestätigung einer Buchung durch den Kunden erfolgt per E-Mail oder über Social Media. Diese schriftliche Bestätigung, zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bildet die Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf jede Buchung. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) Wenn der Kunde die Buchung per E-Mail oder über Social Media bestätigt, wird dies als Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewertet, und sie gelten für die Buchung zwischen der Agentur und dem Kunden. Änderungen und/oder Abweichungen, die der Kunde in seiner schriftlichen Bestätigung vorschlägt, sind nur dann gültig und verbindlich, wenn die Agentur solchen Änderungen und/oder Abweichungen im Voraus zustimmt und dies schriftlich bestätigt. Im Falle eines Widerspruchs oder einer Inkonsistenz zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der schriftlichen Buchungsbestätigung haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.

2.1. Konkludente Zustimmung

Falls der Kunde den Kostenvoranschlag nicht ausdrücklich bestätigt, jedoch bei Kenntnis des voraussichtlichen Kostenaufwands und der Anwesenheit des Künstlers am Set die Dienstleistung in Anspruch nimmt, wird davon ausgegangen, dass er den Kostenvoranschlag und die damit verbundenen Bedingungen konkludent akzeptiert hat. Die ausdrückliche Bestätigung des Kostenvoranschlags ist in diesem Fall nicht erforderlich, da das Verhalten des Kunden eine stillschweigende Zustimmung zum Angebot und zu den Konditionen des Vertrages darstellt.

2.2. Tages-/Stundensatz

Buchungsgebühren werden entweder pro Tag oder pro Halbtag berechnet, oder auf einer alternativen Basis, die dem Kunden von Isis Zrost mitgeteilt wird (zum Beispiel eine festgelegte Gebühr in Form einer Pauschale) und Einzelheiten sind schriftlich aufgeführt. Ein ‘Tag’ ist eine 8-Stunden-Periode für Fotoproduktionen und eine 10-Stunden-Periode für Videoproduktionen. Ein ‘Halbtag’ ist eine 4-Stunden-Periode für Fotoproduktionen und eine 5-Stunden-Periode für Videoproduktionen. Überstunden werden mit 15% des Tagessatzes oder 30% des Halbtagessatzes berechnet. Bei pauschalierter Rabattierung eines Tagessatzes bezieht sich die prozentuelle Berechnung auf den unrabattierten Tagessatz. Jede Buchung, die über 5 Stunden dauert, wird zum Tagessatz berechnet.

2.3. Überstunden

Überstundensätze gelten zu jeder Zeit, die über eine ursprüngliche Buchung hinausgeht und für alle Buchungen, die länger als 10 Stunden dauern pro angefangener Stunde. Die Überstundensätze werden wie folgt berechnet: Überstunden werden mit 15% des Tagessatzes oder 30% des Halbtagessatzes berechnet.

2.4. Reisen

Jede vom Künstler aufgewendete Zeit, um zu oder von einem Veranstaltungsort des Kunden zu reisen, wird mit der Hälfte des Stundensatzes berechnet: Dies gilt für jede Reise außerhalb eines 8 km Radius von der Wohnadresse des Künstlers.

• Übernachtungspauschale: Wenn nicht anders besprochen oder schriftlich festgehalten, wird eine Übernachtungspauschale pro Artist und pro Übernachtung verrechnet. Diese beträgt 45% der Tagesgage Netto / Nacht / Artist.

• Hotelzimmer: Ein adäquates, pro Künstler eigenes, Hotelzimmer muss vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten übernimmt der Kunde. Zusätzliche Kosten wie Taxis zum und vom Hotel, sollte eine Mitfahrgelegenheit durch die Produktion nicht möglich sein, werden ebenfalls vom Kunden übernommen.

• Bei Produktionen die eine Mitfahrgelegenheit stellen, wird die Reisezeit in die Arbeitszeit mit einberechnet. Sollten die ausgemachten Arbeitszeiten durch die Fahrtzeiten überschritten werden, gelten 70% der Stundengage pro zusätzliche Fahrtstunde.

• Auto und Selbstfahrer:

Wenn der Künstler mit dem eigenen Fahrzeug zum Auftrag erscheint, müssen Parkkosten vom Kunden übernommen werden. Die Fahrtkosten errechnen sich wiefolgt: 0,7 Cent/ km ab Wohnort des Künstlers.

• Bei Produktionen die vor 8 Uhr morgens starten muss eine Abholung durch die Produktion oder die Übernahme der Taxirechnung erfolgen. Dies gilt ebenfalls für Produktionen nach 20 Uhr abends.

• Zusätzliche Kosten wie Zugtickets, Taxis, Flugtickets und Hotels werden mit vorheriger schriftlicher Abstimmung mit dem Kunden von Kundenseite übernommen.

2.5. Vorbereitungszeit

Für alle erforderlichen Vorbereitungen und Vorarbeiten, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung anfallen, wird ein Zuschlag von 50% zusätzlich, oder mit vorheriger schriftlicher Bestätigung pauschal. des vereinbarten Stundensatzes berechnet. Diese Kosten umfassen, sind aber nicht beschränkt auf, das Zusammenstellen von Materialien, das Einrichten von Equipment sowie andere vorbereitende Tätigkeiten, die notwendig sind, um die Dienstleistung erfolgreich durchzuführen. Der Zuschlag wird zusätzlich zum vereinbarten Honorar für die eigentliche Leistung in Rechnung gestellt. Die Vorbereitungszeit muss adäquat von Isis Zrost geschätzt werden und mit dem Kunden/ der Produtkion besprochen werden. Alle Ausgaben, die Isis Zrost im Namen des Kunden tätigt, werden dem Kunden in Rechnung gestellt und beinhalten einen Aufschlag von 20 % auf den Gesamtbetrag der Ausgaben.

2.6. Optionen

Optionen dienen als vorübergehende Reservierungen für die Dienstleistungen der Künstlerin zu einem bestimmten Datum und einer bestimmten Uhrzeit. Eine Option erlischt, wenn ein Dritter eine feste Buchung für das reservierte Datum und die Uhrzeit vornimmt und der ursprüngliche Interessent (Kunde) bestätigt, dass er die Buchung nicht aufrechterhält. Eine feste Buchung gilt als verbindlicher Auftrag. Bei einer festen Buchung hat die Künstlerin Anspruch auf das vollständige Honorar, auch wenn der Auftrag aus Gründen, die nicht durch ihre Schuld zustande gekommen sind, storniert wurde oder teilweise nicht ausgeführt werden kann. Hier gelten die Stornobedinungen von Punkt 7.

2.7 Wetter

Sollte der Auftrag wetterabhängig sein, wie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung angegeben, kann der Kunde den Auftrag bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei absagen, wenn schlechtes Wetter vorhergesagt wird. nur mit Ersatztermin Der Kunde muss jedoch einen schriftlichen Nachweis des Wetterberichts erbringen, der die Durchführung des Auftrags unmöglich macht. Bereits gebuchte Flüge und Hotels, die vor der wetterbedingten Absage gebucht wurden, sind vom Kunden zu tragen. Bei Nichtmöglichkeit der Stornierung der Buchungen trägt der Kunde die vollen Kosten. Sollte der Auftrag aufgrund von Wetterbedingungen auf einen anderen Tag verschoben werden, verpflichtet sich der Kunde, den gleichen Künstler zu buchen, um die ursprüngliche Vereinbarung aufrechtzuerhalten. Sollte der Auftrag aufgrund von Wetterbedingungen auf einen anderen Tag verschoben werden und der ursprünglich gebuchte Künstler nicht verfügbar ist, verpflichtet sich der Kunde Isis Zrost zur Organisation um einen adäquaten Ersatz zu beauftragen und nicht selbstständig Ersatz zu buchen. Dies gilt um die ursprüngliche Vereinbarung aufrechtzuerhalten und lückenlose Organisation zu gewährleisten. Wenn im Voraus eine Buchung statt findet und es mehrere Wetteroptionen für den Auftrag gibt, verpflichtet sich Isis Zrost einen Künstler für das Ersatzdatum zu stellen. Der Künstler ist in diesem Falle nicht verpflichtend der original gebuchte Artist.

2.8. Buchungen an einem anderen Ort

Wenn eine Buchung an einem anderen Ort erfolgt, muss der Kunde für den Transport des Künstlers sowohl zum Buchungsort als auch zurück sorgen, sofern nicht anders vereinbart. Wenn der Kunde keinen Transport bereitstellt, ist Isis Zrost berechtigt, die Transportkosten zu berechnen. Wenn ein Künstler an einem anderen Ort daran gehindert wird, in seine/ihre Heimatstadt zur Arbeit zurückzukehren, wird dem Kunden für jeden Tag, an dem der Künstler nicht in seine/ihre Heimatstadt zur Arbeit zurückkehren kann, die Hälfte der Tagesgebühr in Rechnung gestellt und ist vom Kunden zu zahlen. Hotel und Verpflegung müssen in dem Fall vom Kunden gestellt und übernommen werden. Wenn eine Buchung an einem anderen Ort erfolgt, führt der Kunde eine Gesundheits- und Sicherheitsbewertung des Standorts durch und informiert Isis Zrost über mögliche Risiken und deren Abmilderung. Der Kunde erkennt an, dass die Gesundheit und Sicherheit des Künstlers zu jeder Zeit von größter Bedeutung sind und gewährleistet, dass die höchsten Standards für Gesundheit und Sicherheit bei Buchungen an anderen Orten eingehalten werden.

2.9 Auftragswiederholung

Falls zusätzliche Produktionstage notwendig werden oder sich der Auftrag aus Gründen, die nicht von der Künstlerin verschuldet sind, verzögert oder wiederholt wird – etwa durch Änderungen des Briefings, schlechtes Wetter, verspätete Produktlieferungen, Fehler bei der Bildherstellung oder Nichterscheinen von Models – hat die Künstlerin Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die zusätzlich erforderlichen Leistungen. Die Nebenkosten und Fremdkosten werden nach Zeit- und Materialaufwand abgerechnet. Reisekosten werden gemäß den entsprechenden Bestimmungen im Abschnitt 4 berechnet. Sollten mehrere Produktionstage notwendig sein und der ursprünglich gebuchte Künstler nicht verfügbar sein, verpflichtet sich der Kunde Isis Zrost zur Organisation um einen adäquaten Ersatz zu beauftragen und nicht selbstständig Ersatz zu buchen. Dies gilt um die ursprüngliche Vereinbarung aufrechtzuerhalten und lückenlose Organisation zu gewährleisten. Auch hier verpflichtet sich Isis Zrost einen Künstler für die weiteren Daten zu stellen. Der Künstler ist in diesem Falle nicht verpflichtend der original gebuchte Artist.

2.10. Andere Dienstleistungen

Zusätzliche Gebühren für andere Dienstleistungen, die vom Künstler erbracht werden sollen, beispielsweise persönliche Auftritte zu PR-Zwecken oder Veröffentlichung von Backstage Material, vom Kunden zu übernehmen. Die Gebühren für solche Dienstleistungen werden von Fall zu Fall zwischen dem Kunden und der KÜnstlerin verhandelt. Diese zusätzliche Gebühren gelten für jeden gebuchten Artists des Auftrages.


3. Umsatzsteuer

Alle Beträge, die dem Kunden von Isis Zrost in Rechnung gestellt werden, unterliegen der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die zu dem von Zeit zu Zeit geltenden Satz hinzukommt.


4. Vertraulichkeit

Alle vertraulichen Informationen, einschließlich der Bedingungen dieser Vereinbarung, Einzelheiten der Buchung und aller vertraulichen und/oder personenbezogenen Informationen über den Künstler oder den Kunden, dürfen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Isis Zrost an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.


5. Rechnungsstellung

Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, werden gemäß § 1000 Abs. 1 ABGB Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. von der Europäischen Zentralbank festgelegten Basiszinssatz des noch fälligen Betrags verrechnet. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich Isis Zrost vor, eine Zusatzgebühr die für bereits getäigte Officearbeit in Höhe von 20,00 Netto Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass Isis Zrost kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


6. Stornierung

Wenn der Kunde eine Buchung storniert, werden folgende Stornierungsgebühren fällig: Wenn der Kunde eine Buchung storniert, gelten folgende Stornierungsgebühren wenn nicht anders vereinbart: Alle Gebühren gelten für jeden gebuchten Artist.

6.1. Mehr als 48 Stunden vor dem Buchungstermin: keine Gebühren.

6.2. Weniger als 48 Stunden vor dem Buchungstermin: 50% der gesamten Buchungsgebühr.

6.3.Am Buchungstag: 100% der gesamten Buchungsgebühr.


7. Verantwortung des Kunden

7.1.

Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass er für die Durchführung einer Gesundheits- und Sicherheitsbewertung des Standorts verantwortlich ist und dass er verpflichtet ist, Isis Zrost über alle Risiken oder Gefahren am Standort zu informieren und diese abzumildern.

7.2.

Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung von Versicherungsschutz für den Künstler während der Dauer der Buchung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherung.

7.3.

Der Kunde verpflichtet sich zur Mitarbeit und wahrheitsgetreuen Kommunikation um den Auftrag reibungslos ausführen zu können. Die respektvolle Kommunikation und Arbeit mit dem Künstler sind Voraussetzung. Der Kunde verpflichtet sich Isis Zrost über allfällige Änderungen, Anpassungen oder zusätzlich notwendige Leistungen oder Materialien unverzüglich Meldung zu leisten. Im Voraus kommunizierte Termine, Abläufe und Vorbereitungszeiten müssen eingehalten werden um eine reibungslose und erfolgreiche Arbeit zu gewährleisten. Spontane Änderungen und notwendige Besorgungen von Zusatzmaterial (z.B.: Perücken, SFX, Kleidung, Accesories, etc) müssen mit Isis Zrost unverzüglich abgeklärt werden um zusätzliche Kosten, Vorbereitungszeit, Fahrtkosten und weitere Faktoren die dazukommen können zu besprechen.

7.4.Respektvolle Kommunikation

mit Isis Zrost und allen Künstlern ist Voraussetzung.


8. Privatkunden

8.1. Anzahlung Für Festbuchungen von Privatkunden und Hochzeitskunden

(Braut & Bräutigam) ist eine Anzahlung von 30 % des vereinbarten Honorars (exkl. Reisekosten und zusätzliche Kosten) sofort bei Buchung fällig, wenn nicht anders mit Isis Zrost vereinbart. Der Termin ist erst dann reserviert, wenn die Zahlung bei Isis Zrost eingegangen ist.

8.2. Fremd- und Nebenkosten

Der Kunde trägt alle zusätzlichen Kosten, die bei der Leistungserbringung anfallen, wie Materialkosten, Requisiten, zusätzliche Künstler, Reise- und Übernachtungskosten. Zusätzliche Wünsche müssen schriftlich bestätigt werden.

8.3. Stornierungen bei Hochzeitsbuchungen

die länger als 3 Monate vor dem Hochzeitstermin bestätigt wurden, gilt eine Stornierungsfrist von 8 Wochen. Wird später storniert, muss das gesamte Honorar bezahlt werden, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Bei kurzfristigen Anfragen (ab 3 Monate vor Hochzeitstermin) beträgt die Stornierungsfrist die Hälfte der verbleibenden Zeit bis zum Hochzeitstag. Bei einem ungeraden Zeitraum wird zur nächsten vollen Woche aufgerundet. Der Kunde kann nachweisen, dass Isis Zrost kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


9. Haftung

Isis Zrost haftet nicht für Verluste, Schäden, Kosten oder Ausgaben, die dem Kunden oder Dritten im Zusammenhang mit der Buchung oder dem Künstler entstehen, es sei denn, diese Verluste, Schäden, Kosten oder Ausgaben entstehen direkt durch die grobe Fahrlässigkeit oder das vorsätzliche Fehlverhalten von Isis Zrost.


10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig oder nicht durchsetzbar angesehen werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, und die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.


11. Anwendbares Recht

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Republik Österreich und wird gemäß diesen ausgelegt. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Wien, Österreich.